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Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Allgemeine Klausel Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Übersetzers haben Vorrang vor denen des Auftraggebers. Vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Lieferbedingungen Die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang des Ausgangstextes und des endgültigen Auftrags beim Übersetzer, einschließlich der Zahlung, sofern diese gemäß den besonderen Bedingungen im Voraus zu leisten ist. 3. Haftung
Der Übersetzer ist nicht für einen Lieferverzug haftbar, der durch Krankheit, Unfall, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder höhere Gewalt im Allgemeinen verursacht wird. Gleichwohl hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen. Ebenso wenig haftet der Übersetzer, wenn der Verzug auf die verspätete Lieferung durch Dritte (Kurierunternehmen, Post usw.) zurückzuführen ist oder der Quelltext bzw. die Übersetzung selbst während des Transports beschädigt wird. Im Übrigen ist die Haftung des Übersetzers auch bei Verlust des Quelltexts oder der Übersetzung durch Dritte (Post, Kurierunternehmen) ausgeschlossen. Der Übersetzer kann keinesfalls für Mängel an dem vom Auftraggeber gelieferten Text haftbar gemacht werden. Der Übersetzer übernimmt die Haftung für die Qualität der ausgeführten Übersetzung, sofern diese vollständig und unverändert verwendet wird.
Der Auftraggeber erteilt dem Übersetzer vor oder während der Ausführung der Vereinbarung alle Auskünfte, die für die ordnungsgemäße Ausführung der gewünschten Leistungen benötigt werden. 4. Reklamationen Zur
Vermeidung der Nichtigkeit sind Reklamationen innerhalb von 8
(acht) Tagen nach Lieferdatum der Übersetzung per
eingeschriebenen Brief anzuzeigen. 5. Stornierung des Auftrags Bei einseitiger Stornierung des Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber schuldet Letzterer dem Übersetzer eine Vergütung, deren Höhe der bereits geleisteten Übersetzungsarbeit sowie der vorab durchgeführten Terminologierecherche zu entsprechen hat. Darüber hinaus kann der Übersetzer eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des bei Auftragserteilung vereinbarten Betrags verlangen (gemäß Kostenvoranschlag, Rechnung oder Honorarnote). 6. Eigenschaft des Auftraggebers Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber in der Eigenschaft des Urhebers des zu übersetzenden Textes handelt und die Übersetzung gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 22. März 1986 über das Urheberrecht ausdrücklich autorisiert. 7. Urheberrechte Der Übersetzer hat das Urheberrecht an dem übersetzten Text. Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Übersetzers ist es nicht gestattet, den Text in jedweder Form und Weise (auch nicht elektronisch) ganz oder teilweise zu reproduzieren. 8. Auftragsannahme und -bestätigung Der
Auftraggeber hat es dem Übersetzer zu ermöglichen, den
Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes zu beurteilen. 9. Zahlung Rechnungen
bzw. Honorarnoten des Übersetzers sind ausschließlich bar oder
bei der darauf vermerkten Fälligkeit netto und ohne Abzüge zu
zahlen. 10. Gerichtliche Zuständigkeit Für
alle Streitigkeiten zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Übersetzer seinen
Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. die Übersetzungsagentur
ihren Sitz (bei juristischen Personen) hat. 11. Schlichtung Sind Übersetzer und Auftraggeber nicht in der Lage, eine Reklamation auf gütlichem Wege beizulegen, so können eine oder beide Parteien den Sachverhalt dem Schlichtungsausschuss der CBTI/BKVT vorlegen. Eine der beiden Parteien muss jedoch Mitglied der CBTI/BKVT sein. 12. Berufsgeheimnis und Standesrecht Der
Übersetzer ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Dies impliziert
die Geheimhaltung der Identität des Auftraggebers, des Inhalts
des Quelltextes und der Übersetzung selbst. 13. Honorare Der Übersetzer hat das Recht, bei dringenden Arbeiten sowie bei Abend-, Wochenend- und Nachtarbeit den Tarif zu erhöhen. Gleiches gilt bei der Notwendigkeit besonderer terminologischer Recherchen seitens des Übersetzers. In diesem Fall vermerkt der Übersetzer den Mehrpreis ausdrücklich in seiner Auftragsbestätigung an den Auftraggeber. |