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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Klausel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Übersetzers haben Vorrang vor denen des Auftraggebers. Vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung verzichtet der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Lieferbedingungen

Die mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang des Ausgangstextes und des endgültigen Auftrags beim Übersetzer, einschließlich der Zahlung, sofern diese gemäß den besonderen Bedingungen im Voraus zu leisten ist.

3. Haftung

    a. des Übersetzers

      Der Übersetzer ist nicht für einen Lieferverzug haftbar, der durch Krankheit, Unfall, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit oder höhere Gewalt im Allgemeinen verursacht wird. Gleichwohl hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mitzuteilen.

      Ebenso wenig haftet der Übersetzer, wenn der Verzug auf die verspätete Lieferung durch Dritte (Kurierunternehmen, Post usw.) zurückzuführen ist oder der Quelltext bzw. die Übersetzung selbst während des Transports beschädigt wird.

      Im Übrigen ist die Haftung des Übersetzers auch bei Verlust des Quelltexts oder der Übersetzung durch Dritte (Post, Kurierunternehmen) ausgeschlossen.

      Der Übersetzer kann keinesfalls für Mängel an dem vom Auftraggeber gelieferten Text haftbar gemacht werden.

      Der Übersetzer übernimmt die Haftung für die Qualität der ausgeführten Übersetzung, sofern diese vollständig und unverändert verwendet wird.

    b. des Auftraggebers

      Der Auftraggeber erteilt dem Übersetzer vor oder während der Ausführung der Vereinbarung alle Auskünfte, die für die ordnungsgemäße Ausführung der gewünschten Leistungen benötigt werden.

4. Reklamationen

Zur Vermeidung der Nichtigkeit sind Reklamationen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Lieferdatum der Übersetzung per eingeschriebenen Brief anzuzeigen.

Wird gegen eine Rechnung/Honorarnote nicht innerhalb von 8 (acht) Tagen Widerspruch eingelegt, so gilt sie als angenommen. Eine Reklamation führt nicht zum Aufschub der Zahlungsfrist.

Reklamationen oder Anfechtungen wegen Fehlerhaftigkeit der Übersetzung, die innerhalb der vereinbarten Frist vorgebracht werden, müssen mittels Wörterbüchern, Glossaren oder von Muttersprachlern verfasstem gleichwertigem Textmaterial ausführlich begründet werden.

Die unbegründete Ablehnung einer Übersetzung befreit nicht von der Pflicht zur Begleichung der Rechnung/Honorarnote.

Sollten nach Prüfung der Reklamation durch den Übersetzer Differenzen über die Qualität der Übersetzung fortbestehen, so kann der Übersetzer oder der Auftraggeber den Sachverhalt dem Schlichtungsausschuss der Belgischen Kammer der Übersetzer und Dolmetscher (CBTI/BKVT) vorlegen; eine der beiden Parteien muss Mitglied der CBTI/BKVT sein. Der Schlichtungsausschuss befindet dabei lediglich über die Konformität der Übersetzung mit dem Quelltext.

5. Stornierung des Auftrags

Bei einseitiger Stornierung des Übersetzungsauftrags durch den Auftraggeber schuldet Letzterer dem Übersetzer eine Vergütung, deren Höhe der bereits geleisteten Übersetzungsarbeit sowie der vorab durchgeführten Terminologierecherche zu entsprechen hat. Darüber hinaus kann der Übersetzer eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des bei Auftragserteilung vereinbarten Betrags verlangen (gemäß Kostenvoranschlag, Rechnung oder Honorarnote).

6. Eigenschaft des Auftraggebers

Es wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber in der Eigenschaft des Urhebers des zu übersetzenden Textes handelt und die Übersetzung gemäß Artikel 12 des Gesetzes vom 22. März 1986 über das Urheberrecht ausdrücklich autorisiert.

7. Urheberrechte

Der Übersetzer hat das Urheberrecht an dem übersetzten Text. Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Übersetzers ist es nicht gestattet, den Text in jedweder Form und Weise (auch nicht elektronisch) ganz oder teilweise zu reproduzieren.

8. Auftragsannahme und -bestätigung

Der Auftraggeber hat es dem Übersetzer zu ermöglichen, den Schwierigkeitsgrad des zu übersetzenden Textes zu beurteilen.

Jeder vom Übersetzer telefonisch angenommene Auftrag ist sofort von diesem schriftlich zu bestätigen. Die schriftliche Bestätigung enthält die Vereinbarung über Preis und Lieferbedingungen.

Ihr ist eine Kopie der AGB des Übersetzers beizufügen. Der Auftraggeber schickt dem Übersetzer die Auftragsbestätigung binnen 24 Stunden zum Zeichen seines Einverständnisses unterschrieben zurück.

9. Zahlung

Rechnungen bzw. Honorarnoten des Übersetzers sind ausschließlich bar oder bei der darauf vermerkten Fälligkeit netto und ohne Abzüge zu zahlen.

Jede Rechnung, die bei Fälligkeit ganz oder teilweise unbezahlt ist, wird von Rechts wegen und ohne Mahnung mit Zinsen in Höhe des Leitzinses zuzüglich 8 Prozentpunkten, aufgerundet auf den nächsten halben Punkt verzinst, zuzüglich einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 65 €, oder für Privatkunden gemäß dem Gesetz vom 23. Mai 2023 (20 € für Beträge < 150 €, mindestens 30 € für Beträge von 150 bis 500 € und mindestens 65 € für Beträge > 500 €, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Berechnung der maximalen Strafklausel). Keinesfalls dürfen die zu zahlenden Zinsen unter denen nach Maßgabe des Gesetze über Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr liegen.

Zahlungsort ist der Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. der Sitz der Übersetzungsagentur (bei juristischen Personen) des Übersetzers.

10. Gerichtliche Zuständigkeit

Für alle Streitigkeiten zwischen Übersetzer und Auftraggeber ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Übersetzer seinen Wohnsitz (bei natürlichen Personen) bzw. die Übersetzungsagentur ihren Sitz (bei juristischen Personen) hat.

Die vorliegenden AGB unterliegen ausschließlich belgischem Recht.

11. Schlichtung

Sind Übersetzer und Auftraggeber nicht in der Lage, eine Reklamation auf gütlichem Wege beizulegen, so können eine oder beide Parteien den Sachverhalt dem Schlichtungsausschuss der CBTI/BKVT vorlegen. Eine der beiden Parteien muss jedoch Mitglied der CBTI/BKVT sein.

12. Berufsgeheimnis und Standesrecht

Der Übersetzer ist an das Berufsgeheimnis gebunden. Dies impliziert die Geheimhaltung der Identität des Auftraggebers, des Inhalts des Quelltextes und der Übersetzung selbst.

Als Mitglied der CBTI/BKVT verpflichtet sich der Übersetzer, stets Übersetzungen guter Qualität zu liefern.

13. Honorare

Der Übersetzer hat das Recht, bei dringenden Arbeiten sowie bei Abend-, Wochenend- und Nachtarbeit den Tarif zu erhöhen. Gleiches gilt bei der Notwendigkeit besonderer terminologischer Recherchen seitens des Übersetzers. In diesem Fall vermerkt der Übersetzer den Mehrpreis ausdrücklich in seiner Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.